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Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

In ihren informationsreichen und dennoch lebendig vorgetragenen Darstellungen machte uns die Vortragende zunächst auf die Unterscheidung zwischen der Vorsorgevollmacht als Auftrag an eine Person, eine andere in ihren Rechtsgeschäften zu vertreten,  und einem auch Patientenverfügung genannten Patiententestament aufmerksam, das den Willen einer Person bezüglich ärztlicher Behandlung festlegt.

In beiden Fällen scheint es ratsam zu sein, sich im gesunden Zustand Gedanken über seine eigenen Wünsche zu machen, die man vermutlich in einer Situation hat, in der man nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Denn es schafft Klarheit für alle Beteiligten und verhindert das sonst erforderliche Eingreifen des Staates, der eine fremde Betreuungsperson einsetzen müsste. Auch Ehepartner, Lebenspartner oder enge Verwandte sind nicht befugt für den Betroffenen zu handeln bzw. Entscheidungen zu treffen, wenn sie nicht per Vollmacht dazu beauftragt wurden.

Das Fazit des Abends ist eindeutig: Jede(r) sollte sich in Ruhe rechtzeitig für eine oder mehrere Vertrauenspersonen entscheiden und ihnen den Auftrag erteilen, wenn nötig in seinem / ihren Sinne zu handeln. Dennoch scheint das leichter gesagt als getan. Denn es ist  eine Herausforderung, sich gedanklich einer schwierigen, wohlmöglich sogar lebensbedrohlichen Situation zu stellen und geeignete Vertreter zu benennen. Wir sind aufgerufen, diese Herausforderung anzunehmen.

 

Nähere Informationen erhalten Sie beispielsweise hier:

http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html